der CBXNET combox internet GmbH, Stand: 1.3.2015

1. [Allgemeines]

1.1. CBXNET combox internet GmbH (CBXNET) stellt dem Kunden Produkte und Dienstleistungen (Leistungen) gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung. Sämtliche Leistungen von CBXNET erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen CBXNET und dem Kunden.

1.2. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gilt auch, wenn im Rahmen von Geschäftsbeziehungen Neuverträge abgeschlossen und Zusatzaufträge erteilt werden.

Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen gilt für die vereinbarte Leistung Folgendes:

Bei befristeten Dauerschuldverhältnissen gelten bis zum Ende der Befristung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preislisten zum Stand des Vertragsabschlusses. Bei einer Vertragsverlängerung über den Befristungszeitraum hinaus gelten die dann jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preislisten.

Bei unbefristeten Dauerschuldverhältnissen werden etwaig geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preislisten dem Kunden von CBXNET jeweils acht Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in elektronischer Form übermittelt. Soweit der Kunde das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Änderungszeitpunkt kündigt, wird das Vertragsverhältnis ab dem Änderungszeitpunkt unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und evtl. Preislisten zum jeweils aktuellen Stand fortgeführt. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht von sechs Wochen zum Änderungszeitpunkt unabhängig von anderen Kündigungsregelungen zu. Alle übrigen Kündigungsregelungen bleiben von dieser Regelung unberührt.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Preislisten und Leistungsbeschreibungen in der jeweils gültigen Fassung, sowie bereits angekündigte Änderungen, werden auf Verlangen dem Kunden zusätzlich zur Verfügung gestellt oder können über das Internetportal von CBXNET abgerufen werden.

1.4. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von CBXNET schriftlich bestätigt werden. Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CBXNET, Leistungsbeschreibungen, Preislisten und sonstige Vereinbarungen gelten auch dann ausschließlich, wenn CBXNET in Kenntnis entgegenstehender Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

 

2. [Vertragsschluss]

2.1. Ein Vertrag zwischen CBXNET und dem Kunden kommt erst mit der Annahme des Auftrags vom Kunden durch die CBXNET zustande.

2.2. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder durch Bereitstellung der Leistungen. CBXNET behält sich die Annahme eines Auftrages ausdrücklich vor. Alle Angebote von CBXNET sind freibleibend unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

 

3. [Vertragsinhalt]

3.1. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Auftrag, den Leistungsbeschreibungen, den Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dieser Reihenfolge. Der Leistungsumfang ist auf maximal das technisch Mögliche begrenzt.

3.2. Änderungen des Leistungsumfanges und des Vertragsinhaltes in laufenden Schuldverhältnissen können wie folgt erfolgen:

Bei befristeten Dauerschuldverhältnissen greifen Änderungen aufgrund geänderter Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aufgrund von generellen Leistungsumfangsänderungen der CBXNET ab dem Zeitpunkt, ab dem die Befristung jeweils endet und das Vertragsverhältnis neu weitergeführt wird.

Bei unbefristeten Dauerschuldverhältnissen greift eine entsprechende Änderung acht Wochen nach Ankündigung (Änderungszeitpunkt). Dem Kunden steht das Recht zu, im Falle der Ankündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Änderungszeitpunkt, das Vertragsverhältnis zu kündigen. Übrige Kündigungsregelungen bleiben hiervon unberührt.

Soweit CBXNET über das Vertragsverhältnis (Auftrag, Leistungsbeschreibungen, Preislisten, AGB) hinaus für den Kunden freiwillig entgeltfreie Leistungen erbringt, werden diese nicht Vertragsgegenstand, sondern stellen lediglich eine Gefälligkeit dar. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Diese Gefälligkeiten können jederzeit eingeschränkt, eingestellt oder ausschließlich zur kostenpflichtigen Inanspruchnahme unter den Voraussetzungen von 3.2. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Im Falle der kostenpflichtigen Zurverfügungstellung wird CBXNET die entsprechenden Leistungen unter Benennung des Entgeltes mit einer Annahmefrist von zwei Wochen anbieten. CBXNET wird den Kunden rechtzeitig in geeigneter Form vor dem Wirksamwerden solcher Änderungen, wenigstens jedoch zwei Wochen vorher, informieren. Eine Preisminderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzpflicht von CBXNET ergibt sich hieraus nicht. Dem Kunden steht in diesem Falle kein Kündigungsrecht bezüglich des übrigen Vertrages oder Vertragsbestandteilen zu.

3.4. CBXNET ist berechtigt, sich für die Erbringung einzelner Leistungen ganz oder teilweise entsprechend qualifizierter Dritter (Subunternehmer, freie Mitarbeiter) als Erfüllungsgehilfen auch ohne Zustimmung des Kunden zu bedienen.

 

4. [Vertragsdauer, Kündigung und Umzug]

4.1. Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Leistungserbringung. Der Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündbar. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.

4.2. Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und darüber hinaus verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht rechtzeitig zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Bei diesen Verträgen beträgt die Kündigungsfrist jeweils 3 Monate zum Laufzeitende.

4.3. Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von unter einem Jahr verlängern sich jeweils um eine weitere Vertragslaufzeit, wenn sie nicht rechtzeitig zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Bei diesen Verträgen beträgt die Kündigungsfrist jeweils sechs Wochen zum Laufzeitende.

4.4. Verträge mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

4.5. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

4.6. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dabei ist CBXNET das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde unbenommen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegebenen, wenn der Kunde

- sich trotz ergangener Abmahnung fortgesetzt grob vertragswidrig verhält,

- seine Zahlungen ganz oder teilweise ungerechtfertigt einstellt und mehr als vier Wochen im Zahlungsrückstand ist,

- durch die Art bzw. Anlass der Nutzung der Leistungen von CBXNET gegen Strafvorschriften verstößt oder zumindest ein dringender Tatverdacht besteht.

4.7. Der Kunde ist verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Kündigung Daten auf dem ihm von CBXNET zur Verfügung gestellten Speicherplatz zu sichern. Eine Verpflichtung zur Verfügungstellung von Daten nach Ablauf der Kündigungsfrist im Falle einer fristgemäßen Kündigung besteht seitens CBXNET nicht.

4.8. Im Falle einer nicht von CBXNET zu vertretenden vorzeitigen Kündigung durch den Kunden oder im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch die CBXNET ist der Kunde CBXNET zum Ersatz des aus der vorzeitigen Vertragsbeendigung entstandenen Schadens verpflichtet. In jedem Fall bleibt der Kunde verpflichtet, CBXNET vereinbarte monatliche Entgelte bis zu dem Zeitpunkt zu zahlen, bis zu dem das Vertragsverhältnis bei zeitgleicher fristgemäßer Kündigung beendet worden wäre. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch von CBXNET bleibt hiervon unberührt.

4.9. Der Kunde hat im Fall seines Umzuges an einen Ort, an dem CBXNET kein vergleichbares vertragsgegenständliches Produkt selbst oder durch Dritte zur Verfügung stellt, das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen, jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende des Monats, in dem der Umzug vollzogen wird. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis der Änderung des Firmensitzes (in der Regel die amtliche Ummelde-Bestätigung oder eine Bestätigung des neuen Vermieters mit vollständigem Namen und Anschrift über den Nutzungsbeginn) vorzulegen. Erfolgt die Kündigungserklärung zunächst ohne Vorlage der Nachweise, so ist für die Kündigungsfrist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Nachweise beigebracht worden sind. Dieses Kündigungsrecht gilt nicht, sofern der Kunde in eine Liegenschaft zieht, die von CBXNET oder einem mit ihr iSd. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen mit einem vergleichbaren vertragsgegenständlichen Produkt versorgt wird. In diesem Fall bleibt der Kunde für die Dauer seines Vertrags zum Bezug der beauftragten Dienste verpflichtet. Der Vertrag wird unverändert fortgesetzt. Für den durch einen Umzug entstandenen Aufwand, kann die Gesellschaft ein Einmalentgelt verlangen.

 

5. [Mietgeräte]

5.1. Sofern der Kunde für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Mietgerät (z.B. Router, Modem, Antenne, Endgerät, o.ä.) erhält, verbleibt dieses im Eigentum der Gesellschaft.

5.2. Im Falle der Funktionsuntüchtigkeit des Mietgerätes ersetzt die Gesellschaft dieses auf ihre Kosten. Voraussetzung ist, dass der Kunde sich an den technischen Kundenservice der Gesellschaft wendet und von diesem oder einen von der Gesellschaft beauftragten Techniker die Funktionsuntüchtigkeit des Gerätes festgestellt wird.

5.3. Der Kunde hat den Verlust oder den Diebstahl des Mietgeräts unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen. 

5.4. Sofern der Kunde die Beschädigung oder den Verlust des Mietgerätes zu vertreten hat, haftet er der Gesellschaft gegenüber auf Ersatz.

5.5. Bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde die ihm überlassenen Mietgeräte an die Gesellschaft zurückzugeben.  Die unaufgeforderte Rückgabe eines Mietgerätes vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglichen Entgelte.

5.6. Die Gesellschaft behält sich vor, die Mietgeräte sowie technisches Zubehör jederzeit zu aktualisieren und /oder auszutauschen.

 

6. [Preise]

6.1. Preise für die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder (nachrangig) etwaigen Preislisten von CBXNET in der jeweils gültigen Fassung (gemäß 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle von Dauerschuldverhältnissen). Alle vom Kunden geschuldeten Beträge sind in Euro zu zahlen. Sie verstehen sich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich Verpackung, Fracht, Versand, Versicherung und Zölle ab dem Geschäftssitz von CBXNET und zuzüglich der Berechnung der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2. CBXNET ist im Falle der Erhöhung einzelner oder mehrerer Kosten (Kostenerhöhung) zur Preisanpassung im Rahmen von bestehenden Dauerschuldverhältnissen befugt. Eine Kostenerhöhung ist auch gegeben, wenn zukünftig zusätzlich zu geschuldeten Leistungserbringungen notwendige Kostenpositionen hinzutreten. Im Falle der Preisanpassung verpflichtet sich CBXNET die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offenzulegen. CBXNET verpflichtet sich, Preisanpassungen mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden dem anderen Vertragsteil mitzuteilen. Dem anderen Vertragsteil steht im Falle der Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Wirksamkeitsstichtag zu (Zeitpunkt, zu dem die Preisanpassung wirksam wird).

 

7. [Fälligkeit]

7.1. Entgelte für die Herstellung und Lieferung von Waren sind spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Regelung über eine etwaige Anzahlung gemäß Ziffer 14. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt hiervon unberührt.

7.2. Soweit im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen für Leistungen (insbesondere für Hosting und Housing, erdgebundene Leitungen) monatlich gleichbleibende Entgelte vereinbart sind, sind diese, mit Ausnahme der Bereitstellung einer Domain, monatlich im Voraus zum jeweils ersten eines jeden Monats unabhängig von einer gesonderten Rechnungsstellung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu zahlen. Für die Bereitstellung einer Domain erfolgt eine Vergütung im Voraus für die gesamte Vertragsdauer von einem Jahr.

7.3. Im Übrigen werden Leistungen von CBXNET monatlich abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum ist der erste bis zum letzten Tag eines Kalendermonats. Verbindungen zum Internet, welche am letzten Tag eines Abrechnungszeitraums über die Tagesgrenze hinaus andauern, werden in den folgenden Abrechnungszeitraum übernommen. Die Entgelte sind jeweils spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. 

7.4. Bei Verträgen, die sowohl Leistungen, die abzurechnen sind, wie auch wiederkehrende gleichbleibende Leistungen enthalten, erfolgt eine Berechnung monatlich im Voraus, wenn die Leistungen zu einem erheblichen Anteil gemieteter Elemente enthalten. Unberührt davon bleibt die Regelung hinsichtlich der Domains. Im Übrigen erfolgt eine monatliche Abrechnung nachträglich.

7.5. Beginnt oder endet das Vertragsverhältnis innerhalb eines Abrechnungszeitraums, sind die auf diesen Zeitraum entfallenden Grundentgelte tagesanteilig bezogen auf 30 Tage im Monat bzw. 360 Tage im Jahr zu entrichten.

7.6. CBXNET erteilt dem Kunden eine Rechnung. Die Rechnung wird dem Kunden für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zeitnah, möglichst in elektronischer Form, zugeschickt und ist binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig. CBXNET ist berechtigt, die Rechnung auch zum Abruf über einen zugriffsgeschützten Bereich des Internetportals von CBXNET dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Auf den Zugang der Rechnung kommt es dann nicht an.

7.7. Ergibt sich für einen Abrechnungszeitraum ein Guthaben zu Gunsten des Kunden, so wird dieses dem Kunden für den folgenden Abrechnungszeitraum gutgeschrieben. Eine Auszahlung des Guthabens erfolgt während des laufenden Vertragsverhältnisses nicht. 

7.8. Von CBXNET vom Kunden zu beanspruchende Entgelte werden durch Lastschriftverfahren eingezogen. Der Kunde erteilt CBXNET eine Einzugsermächtigung. Zwischen dem Zugang der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrages wird dem Kunden ein Zeitraum von drei Werktagen eingeräumt, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen, von dem der Einzug des jeweiligen Rechnungsbetrags erfolgt.

Soweit CBXNET Kosten aus Rücklastschriften entstehen, sind diese Kosten vom Kunden zu erstatten. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, berechnet CBXNET für Rücklastschriften eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von netto 12,50 €, die zusätzlich zu den anfallenden Bankgebühren zu zahlen ist.

7.9. Einwendungen gegen den Inhalt einer Rechnung hat der Kunde unverzüglich spätestens innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber CBXNET geltend zu machen. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt. Unabdingbare gesetzliche Ansprüche des Kunden für Einwendungen nach Fristablauf bleiben hiervon unberührt. Die zur ordnungsgemäßen Abrechnung gespeicherten Daten werden von CBXNET höchstens bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Versendung der Rechnung bzw. Bereitstellung zum Abruf gespeichert. Danach werden sie aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht, sofern nicht eine längere Frist vorgesehen ist. Bei eventuellen Rückfragen des Kunden kann CBXNET dementsprechend nur noch bis zum Ablauf des bezeichneten Zeitraums einen Nachweis zu jeder einzelnen Position der Rechnung liefern.

 

8. [Leistungserbringung]

8.1. Angegebene Bereitstellungstermine oder Leistungsfristen sowie Lieferungsfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich von CBXNET bestätigt wurden.

8.2. Soweit CBXNET die Erbringung der vertraglichen Leistung durch unvorhersehbare Ereignisse (Streik, Aussperrung, Krieg, innere Unruhen, höhere Gewalt usw.) bei CBXNET oder Zulieferern von CBXNET wesentlich erschwert oder unmöglich wurden und dies CBXNET auch nicht mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt abwenden konnte, verlängern sich vereinbarte Bereitstellungstermine und Leistungsfristen sowie Lieferfristen um die Zeitdauer dieser Ereignisse und um eine angemessene Vorlaufzeit. Während dieser Zeit wird CBXNET von der Leistungspflicht freigestellt.

8.3. Vereinbarte Bereitstellungstermine und Leistungsfristen sowie Lieferfristen gelten nur, soweit der Kunde seinerseits sämtliche ihm obliegenden Pflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt hat.

8.4. Unabhängig von der Regelung in 8.2. werden folgende Ausfälle der Verfügbarkeit von Leistungen als vertragsgemäß akzeptiert:

-    Ausfallzeiten von weniger als zehn Minuten pro Tag, wobei ein Ausfall vom Zeitpunkt der Störungsmeldung beim Support von CBXNET bis zu deren Beseitigung terminiert wird,

-    geplante Ausfallzeiten von nicht länger als insgesamt 24 Stunden im Jahr.

Unterbrechungen des Betriebes für Wartungsarbeiten werden in einer angemessenen Frist vor Beginn der Unterbrechung angekündigt. CBXNET wird bemüht sein, geplante Wartungsarbeiten außerhalb der Hauptnutzungszeiten der Leistungen vorzunehmen.

Ein Kürzungsrecht steht dem Kunden bei den vorgenannten Ausfallzeiten nicht zu.

8.5. CBXNET kann den Zugang zu seinen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere der Vermeidung schwerwiegender Störungen der Netze, der Software, der gespeicherten Daten oder der Interoperabilität der Dienste und der Datenschutz dies erfordert. Schadensersatzansprüche des Kunden werden dadurch nicht ausgelöst.

8.6. Der Kunde verpflichtet sich, CBXNET erkennbare Störungen oder Unterbrechungen der Erreichbarkeit unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis anzuzeigen. 

 

9. [Eigentumsvorbehalt]

Alle Waren bleiben Eigentum der CBXNET bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden, gleich aus welchem Rechtsgrund und zwar auch dann, wenn Forderungen bereits beglichen sind. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, gilt Satz 1 auch für künftige oder bedingte Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.

 

10. [Leistungsumfang]

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag, dem Vertrag, den Leistungsbeschreibungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere aus Ziffer 8.

 

11. [Gewährleistung]

11.1. Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden der CBXNET unverzüglich schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens und des beanstandeten Fehlens sowie der Auswirkungen mitzuteilen.

11.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 24 Monate, gegenüber Unternehmern sechs Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme bzw. Inanspruchnahme der Leistung. Abweichende schriftliche Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 

 

12. [Pflichten des Kunden]

12.1.  Dem Kunden obliegt es, die erforderlichen Maßnahmen für einen Internetzugang, insbesondere die Beschaffung von Software, Modems, ISDN-Karten oder Terminaladaptern, Telekommunikationsleistungen oder anderer für die Kommunikation benötigter Komponenten, selbst zu treffen und sicherzustellen, dass dabei allen gesetzlichen und technischen Anforderungen entsprochen wird. Der Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung anerkannter Grundsätze der Datensicherheit, zur Geheimhaltung von Passworten und zum sorgfältigen Umgang mit den erteilten Netzwerkkennungen und er haftet für die missbräuchliche Nutzung von Passworten durch Dritte.

12.2. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass

-    der notwendige telekommunikative Anschluss vorhanden ist,

-    der Leistungserbringung keine Hindernisse aus etwaigen Verträgen mit Dritten (z.B. Mietverträge), gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen,

-    soweit vom Kunden eine Installation von technischen Einrichtungen durch CBXNET beauftragt wurde, den Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von CBXNET nach vorheriger Vereinbarung der Zutritt zu den Räumen gewährt wird, in welchen die technischen Einrichtungen installiert werden sollen und diesen alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch CBXNET notwendig sind,

-    bei beauftragter Installation CBXNET ein oder mehrere Ansprechpartner benannt werden, die CBXNET zur Verfügung stehen und ermächtigt sind, für den Kunden bindende Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Leistungserbringung notwendig sind,

-    soweit keine Installation beauftragt wurde, technische Einrichtungen nach ausgehändigten Installationsanweisungen sorgfältig installiert werden,

-    ausschließlich solche technischen Einrichtungen verwendet werden, welche den einschlägigen Vorschriften entsprechen und zu keinen Beeinträchtigungen oder Änderungen des Netzes von CBXNET, damit verbundener Netze oder Dritter führen,

-    die für die Installation und den Betrieb von technischen Einrichtungen erforderlichen Nebenleistungen wie ausreichende Stromversorgung, Erdung, Potentialausgleich, Beleuchtung, Raumtemperatur und -feuchtigkeit für die Dauer des Vertrages auf eigene Kosten bereitgestellt werden.

12.3. Der Kunde ist in jedem Fall für die richtige Angabe seiner Daten, welche für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, verantwortlich. Der Kunde hat CBXNET Änderungen seiner Anschrift, Rechnungsdaten oder seiner für diesen Vertrag wichtigen finanziellen Verhältnisse, auch die der Firma, der Rechtsform und Sitz des Unternehmens, unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.

12.4. Bei Verletzung von Mitwirkungspflichten hat der Kunde CBXNET den vergeblichen Mehraufwand - hierunter fallen auch alle Bereithaltungskosten für Material und Personal -, der durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten verursacht wird, gesondert zu ersetzen. 

12.5. CBXNET ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot des Kunden, welches einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder den Kunden in diesem Fall von der Nutzung von Leistungen von CBXNET auszuschließen. Das gleiche gilt für "Denial-of-Service-Angriffe" (DDOS). Im Falle einer berechtigten Sperrung oder Ausschließung stehen dem Kunden keinerlei Schadensersatzansprüche zu.

12.6. Soweit der Kunde im Übrigen gegen die vorstehenden Pflichten trotz Abmahnung durch CBXNET weiter verstößt, ist CBXNET berechtigt, den Kunden von der Nutzung der betreffenden Leistung von CBXNET ganz oder teilweise auszuschließen oder das Vertragsverhältnis nach vorheriger Abmahnung und Androhung der Folgen außerordentlich zu kündigen.

 

13. [Haftung]

13.1. CBXNET haftet generell nur für eigenes vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten oder das seiner Erfüllungsgehilfen.

13.2. Nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (“Kardinalspflichten”) durch CBXNET, haftet CBXNET begrenzt auf den voraussehbaren vertragstypischen Schaden auch für normale Fahrlässigkeit. Ersatz für weitergehende Schäden ist ausgeschlossen.

13.3. Unbeschadet einer etwaigen garantierten Beschaffenheit des Werkes haftet CBXNET für Folgeschäden insoweit, als sie ihre Ursache in der Abweichung des von CBXNET erbrachten Werkes von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit haben, und diese vertraglich vereinbarte Beschaffenheit den Kunden gerade vor bestimmten Folgeschäden absichern sollte.

13.4. Schadensersatzansprüche für Datenverlust sind auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung, insbesondere bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien, nicht eingetreten wäre.

13.5. CBXNET weist auf die Gefahren durch Viren und Eingriffe Dritter im Zusammenhang mit der Internetbenutzung hin. CBXNET haftet nicht für Schäden, die allein darauf beruhen, dass der Kunde es unterlässt, nach dem Stand der Technik geeignete Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die Unterhaltung einer Firewall oder eines Virensuchprogramms, zu treffen.

13.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

14. [Bonitätsprüfung]

14.1. CBXNET ist berechtigt, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist, Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertragsverhältnisses an Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften zu übermitteln und bei diesen Auskünfte über den Kunden einzuholen. CBXNET wird dem Kunden auf Anfrage die Anschriften der Auskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften mitteilen.

14.2. CBXNET darf bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vorbehaltlich einer gesonderten Einwilligung des Kunden, Bonitätsauskünfte über Drittunternehmen (z.B. SCHUFA) einholen sowie nicht vertragsgemäßes Verhalten (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) melden.

 

15. [Sicherheitsleistung, Anzahlung]

15.1. CBXNET behält sich vor, von dem Kunden eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Eine Sicherheitsleistung kann insbesondere dann verlangt werden, wenn

-    der Kunde CBXNET keine Einzugsermächtigung erteilt oder diese widerruft,

-    der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit unberechtigt nicht, in nicht nur unwesentlicher Höhe unvollständig oder unregelmäßig nachgekommen ist oder nachkommt,

-    bereits eine zulässige teilweise oder vollständige Sperrung von Leistungen von CBXNET aufgrund von Zahlungsverzug erfolgt ist, oder

-    in das Vermögen des Kunden zwangsvollstreckt wird, soweit dies nicht länger als 12 Monate zurückliegt.

15.2. Der Kunde hat die Sicherheitsleistung in geforderter Höhe innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung durch CBXNET zu erbringen. Die Sicherheit kann durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union ansässigen Kreditinstitutes erbracht werden.

15.3. CBXNET ist berechtigt, die Sicherheit jederzeit wegen offener oder fälliger Forderungen in Anspruch zu nehmen. Der Kunde hat soweit die Sicherheit verbraucht ist und das Vertragsverhältnis fortgesetzt wird, diese unverzüglich wieder auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen. 

15.4. Erbringt der Kunde die geforderte Sicherheit nicht fristgemäß oder füllt er trotz Aufforderung die Sicherheit innerhalb einer First von 14 Tagen nicht auf, so ist CBXNET nach vorheriger Abmahnung unter Hinweis auf die Folgen dazu berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Schadensersatzforderungen von CBXNET gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt.

 

16. [Verzug, Zinsen, Mahnkosten]

16.1. Im Falle des Zahlungsverzugs ist CBXNET berechtigt, Zinsen nach Maßgabe des § 288 BGB und pauschale Mahnkosten von € 5,00 pro Mahnung zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens oder weitergehende Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

16.2. Ist der Nutzer mehr als vier Wochen im Zahlungsrückstand, hat CBXNET das Recht, dem Kunden die Erfüllung der Leistungen zu verweigern und den Zugang zu Leistungen zu sperren und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Die Gebühr für die Wiederherstellung des Leistungszugangs beträgt 15,00 € und ist im Voraus zu zahlen.

16.3. Der Kunde bleibt in jedem Fall zur Zahlung fälliger Vergütungen verpflichtet. Die Sperrung entbindet den Nutzer nicht von der Zahlungsverpflichtung bis zum Ende der Periode, zu der das Vertragsverhältnis bei einer fristgemäßen Kündigung geendet hätte. Schadensersatzansprüche sowie das Recht von CBXNET zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses werden von einer Sperrung nicht berührt. Kündigungsmöglichkeiten für CBXNET bleiben hiervon unberührt.

 

17. [Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Minderungsrecht, Rückvergütung]

17.1. Gegen Ansprüche von CBXNET kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

17.2. Dem Nutzer steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus einem unmittelbaren Vertragsverhältnis mit CBXNET zu.

17.3. Dauert eine erhebliche Behinderung länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung entsprechend zu mindern.

17.4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von CBXNET liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn CBXNET oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

 

18. [Datenschutz]

18.1. Personenbezogene Daten von Kunden werden durch CBXNET ohne weitergehende Einwilligung nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit die einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Telekommunkationsdatenschutzverordnung (TDSV), das Telekommunkationsgesetz und das Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG) sowie sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften dies ausdrücklich gestatten.

18.2. CBXNET erhebt, verarbeitet oder nutzt personenbezogene Daten von Kunden im Rahmen des Erforderlichen nur zum Zwecke der Identifizierung des Kunden, zur Vertragsbegründung, zur inhaltlichen Ausgestaltung oder zur Änderung, einschließlich der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen CBXNET und dem Kunden sowie zum Zweck der Bereitstellung, Inanspruchnahme, Erfüllung, Erbringung und Abrechnung von Leistungen.

18.3. CBXNET ist unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Geheimhaltung berechtigt, die dem Vertrag zugrunde liegende Leistungserbringung unter namentlicher Nennung des Kunden als Referenzprojekt zu benennen.

18.4. Informationen über den Nutzer werden im Rahmen der international anerkannten und ausschließlich für diesen Zweck vorgesehenen Netzwerkdienste (Name- und Directory-Services) an Dritte weitergegeben, sofern der Nutzer dieser Weitergabe nicht widerspricht.

18.5. Personenbezogene Daten können zur Vertragsabwicklung oder zur technischen Unterstützung bei der Erfüllung der durch die betroffenen Kunden in Anspruch genommenen Leistungen von CBXNET oder im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an Dritte, bei Domainreservierungen und SSL-Zertifikaten auch außerhalb der Europäischen Union, übermittelt, dort verarbeitet oder genutzt werden. Eine Übermittlung, Bearbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten erfolgt diesbezüglich nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und soweit die Zweckbestimmung der Daten gewahrt bleibt.

18.6. CBXNET ist berechtigt, Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassounternehmen mit der Rechnungsstellung oder der Einziehung von Forderungen zu beauftragen und diesen nach Maßgabe dieser "Hinweise zum Datenschutz" und den gesetzlichen Bestimmungen die dazu erforderlichen Daten zu übermitteln, soweit diese zur Ermittlung und zur Abrechnung von Leistungen sowie zum Einzug von Entgelten und Erstellung einer detaillierten Rechnung erforderlich sind.

18.7. Eine Offenlegung oder Übermittlung personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen oder Behörden erfolgt nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften.

18.8. Personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, wie es unter Berücksichtigung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen erforderlich oder zwingend vorgesehen ist.

18.9. Der Kunde wurde nach § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass seine Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet werden. Der Kunde ist ebenfalls über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten sowie über die Übermittlung seiner Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union ausführlich unterrichtet worden. 

 

19. [Sonstiges, Schlussbestimmungen]

19.1. Willenserklärungen dürfen von beiden Vertragsteilen in elektronischer Form abgegeben werden, soweit nicht ein gesetzliches Schriftformerfordernis besteht oder die elektronische Form aufgrund von Vereinbarungen zwischen dem Kunden und CBXNET ausgeschlossen ist. Ist vorgesehen, dass Willenserklärungen nur schriftlich abgegeben werden dürfen, so wird diesem Erfordernis auch dadurch entsprochen, dass die Willenserklärung elektronisch abgegeben wird, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Gesetz zur digitalen Signatur (SigG) versehen ist.

19.2. Eine Übertragung von Rechten oder Pflichten aus einem Vertragsverhältnis zwischen CBXNET und dem Kunden, durch den Kunden auf Dritte, ist nur mit schriftlichem Einverständnis von CBXNET zulässig.

19.3. Zahlungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist Berlin. CBXNET ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichts-stand in Anspruch zu nehmen.

19.4. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Insbesondere die Regelungen über das Internationale Privatrecht (IPR) sowie des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkehr (CISG) sollen keinerlei Anwendung finden.

19.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder die Bestimmungen unvollständig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen gelten dem Zweck der AGB entsprechende Ersatzbestimmungen, die beide Seiten in Kenntnis der Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit der Bestimmungen vereinbart hätten.

 

 

Ende der AGB